Historie
Die Entstehung der staatlichen Klassenlotterie in Deutschland
400 Jahre Staatslotterien in Deutschland
Der Ursprung der ersten Staatslotterie für Geldgewinne befand sich im Jahre 1612 in Hamburg. Zu dieser Zeit war Hamburg eine Stadt der Hanse und freie Reichsstadt.
Hamburg zählte zu dieser Zeit ca. 40.000 Einwohner. Die Stadt wuchs und mit ihr die sozialen Probleme.
Allerdings waren die Stadtkassen leer. Die Hamburger Bürgerschaft nahm sich ein Beispiel an dem holländischen Brauch Geld zu gewinnen und man entschloss sich zum Zwecke der Wohlfahrt eine „Lotterey“ zu veranstalten.
Der erste Amtliche Gewinnplan setzte sich aus 20.655 Gewinnen zusammen. Es wurden Bargeld, Leib- und Erbrenten sowie Wertgegenstände verlost. Der Höchstgewinn belief sich auf 1.000 Mark. Die gewählten „Collektoren“ nahmen das Geld für die Loseinsätze entgegen und ein Vereidigter „Lottenschreiber“ führte über die Einzahlungen Buch.
Das Ziehungssystem bestand aus zwei Körben. In dem einen waren die Zettel mit den Namen der Mitspieler und in dem anderen waren Zettel mit den Gewinnen und Nieten. Das Lotterie-Spiel in Deutschland war geboren.
Bei Lotterien handelte es sich zu dieser Zeit noch nicht um regelmäßige Veranstaltungen. Die Lotterie wurde vom Rat einzeln genehmigt und nur dann gespielt, wenn für Gemeinnützige- und Wohlfahrtseinrichtungen zusätzliche Geldmittel durch eine Art freiwilliger Besteuerung aufgebracht werden sollten. In den nächsten Jahrzehnten wurde die Lotterie durch höhere Gewinne und bessere Gewinnchancen nicht nur für Hamburgs Einwohner attraktiver gestaltet.
Da Hamburg bereits damals eine wichtige Handelsmetropole war, kamen viele ausländische Händler in die Stadt, die sich ebenfalls an der Lotterie beteiligen konnten. Gewinner der Hamburger Lotterie kamen aus Städten wie Moskau, Amsterdam oder Kopenhagen. Um mehr Lotterie-Teilnehmer aus dem Ausland zu gewinnen und somit den Losabsatz zu erhöhen, wurde der Gewinnplan 1709 zum ersten Mal auch in französischer Sprache veröffentlicht. („Lotterie De Hambourg“) Ab diesem Zeitpunkt hatte das Staatslotteriewesen das Auslandsgeschäft für sich entdeckt.
Seit 1710 wurde die Lotterie in Hamburg aufgrund ihres Erfolges zu einer ständigen Institution. Sie diente künftig nicht mehr zur Finanzierung bestimmter Projekte. Vielmehr wurde sie zu einem festen Bestandteil der Stadtkasse. Die erwirtschafteten Überschüsse der Lotterie wurden von der Bevölkerung als freiwillige Besteuerung empfunden. Sie waren der Grund, dass 1763 Friedrich der Große sämtliche Lotterien des Landes für staatliche Monopole erklärte.
Entwicklung der Staatslotterien
Für einen höheren Anreiz zum Mitspiel wurden weitere Modifikationen im Spielsystem durchgeführt. So gab es z.B. am Anfang des 18. Jahrhundert bis zu 13 Gewinnklassen, die nacheinander ausgespielt wurden. Aus den Gewinnklassen entwickelte sich der Begriff der Klassenlotterie.
Des Weiteren wurden Lose in verschiedenen Stückelungen angeboten (z.B. 1/2, 1/3 und 1/4 Lose), um Bürgern mit geringeren Einkünften die Möglichkeit zu geben, sich am Lotteriespiel beteiligen zu können.
Eine wichtige Neuerung war 1743 die Einführung der „Kollekteure“, die den Absatz der Lose steigern sollten. Hierbei handelt es sich damals um Absatzmittler, die heutigen Lotterie-Einnehmer. Sie hatten die Aufgabe die Lose auf Provisionsbasis an Mitspieler zu verkaufen. „Im Verlauf der Zeit gelang es den Kollekteuren, eine immer stärkere Position einzunehmen, bis ihnen schließlich am Ende des 19. Jahrhunderts die gesamte Abwicklung der Lotterie übertragen wurde.
Die Hamburger Stadt-Lotterie hatte damals schon berühmte Mitspieler, wie König Friedrich IV. von Dänemark und Norwegen und den Dramaturgen Gotthold Ephraim Lessing. Desgleichen versuchte sich auch Johann Wolfgang von Goethe am Glücksspiel der Lotterie. Doch leider war sein Los eine Niete. Diese Erfahrung mag Goethe zum Schreiben der „Schatzgräber“ inspiriert haben.
Zu Beginn des 20. Jahrhunderts gab es sieben staatliche Lotterien in Deutschland: die Königlich Preußische Klassen-Lotterie, die Königlich Sächsische Landes-Lotterie, die Herzoglich Braunschweig-Lüneburgische Landes-Lotterie, die Hessisch-Thüringische oder Mitteldeutsche Staatslotterie, die Hamburger Stadt-Lotterie, die Lübeckische Staats-Lotterie und die Großherzoglich Mecklenburg-Schwerinsche Landes-Lotterie.“
1879 bekam die Hamburger Lotterie ihre Lotteriedirektion. Durch deren Einsetzung mussten sich die „Kollekteure“ einer Geschäftsordnung unterordnen. Kontrolliert wurde die Lotteriedirektion von der „Finanzdeputation“ der Stadt Hamburg.
Gründung der NKL und der SKL in Deutschland
Im zweiten Weltkrieg wurden alle Staatslotterien per Gesetz zur Reichslotterie zusammengefasst. Der Zusammenbruch des Dritten Reiches im Frühjahr 1945 eröffnete den Ländern die Möglichkeit, die ehemaligen Staatslotterien wieder einzurichten. So entstanden im Herbst 1947 die Süddeutsche Klassenlotterie und Ende 1947 die Nordwestdeutsche Klassenlotterie. Die Süddeutsche Klassenlotterie wurde mit Sitz in München von den Ländern Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz betrieben. Zur Nordwestdeutschen Klassenlotterie mit Sitz in Hamburg hatten sich die Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Freie und Hansestadt Hamburg und Freie Hansestadt Bremen zusammengeschlossen. „Die 1. Nordwestdeutsche Klassenlotterie, die 1948 stattfand, galt als 392. (frühere) Hamburger Klassenlotterie.
Im Jahre 1960 schlossen sich die Bundesländer Saarland und Berlin-West der NKL an und übernahmen ihren Gewinnplan. Als im Jahre 1990 sich die Wiedervereinigung der BRD und der DDR vollzog, wurden die neuen Bundesländer des vereinten Deutschlands nach ihrer geographischen Lage an die beiden Klassenlotterien angegliedert. Somit veranstalten seit der Wiedervereinigung die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Freie Hansestadt Bremen, Freie Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein die Nordwestdeutsche Klassenlotterie.
Verfasser: Patrick Neugebauer/Heinz Paetsch